Sie möchten als Lagergruppe oder Händler bei uns auf dem Markt teilnehmen?
Schicken sie uns einfach eine Email an info@ritterlager-gondsroth.de mit ihren Daten und dem ausgefüllten Anmeldeformular und wir melden uns bei Ihnen.
Teilnahmeregularien
Allen Anweisungen des Orga-Teams ist unbedingt Folge zu leisten.
Teilnahme und Anmeldung
- Eine Anmeldung erfolgt per Email.
- Erst mit einer Bestätigung durch das Orga-Team gilt diese als sicher.
- Jeder Teilnehmer entrichten einen kleinen Pauschalbetrag für Sanitäranlagen und Abfallentsorgung.
- Diese ist im Vorfeld auf folgendes Konto zu überweisen: Raiffeisenbank Rodenbach IBAN: DE77 5066 3699 0000 3298 78 BIC: GENODEF1RDB.
- Erst mit dem Geldeingang gilt die Anmeldung als abgeschlossen
Nichtteilnahme
- Ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
- Bei Nichterscheinen ohne Begründung wird eine Konventionalstrafe von 500€ fällig.
- Ausnahme gelten für eine Nichtteilnahme auf Grund von höherer Gewalt, Krankheit oder Tod. Dies ist rechtzeitig beim Orga-Team zu melden.
- Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf bereits geleistete Zahlungen.
Auf- und Abbau
- Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Orga-Team.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
- Der Aufbau findet am Freitag ab 10 Uhr statt.
- Bis Samstag 9 Uhr muss dieser abgeschlossen sein.
- Bei Anmeldung ist eine ungefähre Ankunftszeit anzugeben.
- Der Abbau beginnt am Sonntag ab ungefähr 18 Uhr.
- Der Abbau muss bis Montag 18 Uhr abgeschlossen sein.
Fahrzeuge und Verkehr
- Fahrzeuge sind nur während des Aufbaus auf dem Gelände erlaubt.
- Das Befahren der Wiese ist witterungsabhängig.
- Nach dem Entladen sind die Fahrzeuge unverzüglich auf von uns zugewiesene Parkplätze zu stellen.
- Ein von uns ausgegebener Parkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Erscheinungsbild
- Alle Teilnehmer müssen ihr äußeres Erscheinungsbild der Veranstaltung anpassen.
- Es sind nur mittelalterliche Zelte und Einrichtungsgegenstände erlaubt.
Lagerstätten/Standplatz/Sauberkeit
- Im Bereich um das Lager / Stand ist auf Sauberkeit zu achten.
- Jedes Lager ist selbst für die Entsorgung des Mülls zuständig.
- Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer die Toilettenanlagen sauber hinterlässt.
- Toilettenpapier und Hygieneartikel sind selbst zu organisieren.
- Lagerbeleuchtung hat ohne Strom zu erfolgen.
- Lager bekommen generell keinen Strom zur Verfügung gestellt.
- Ausnahmen bei lebenswichtigen Geräten können beim Orga-Team angemeldet werden.
Sicherheit
- Die gekennzeichneten Rettungswege sind jederzeit frei zu halten.
- Dort abgestellte Fahrzeuge oder Equipment wird umgehend kostenpflichtig entfernt.
- Lagerfeuer ist nur in Feuerschalen oder geeigneten Gefäßen gestattet.
- Flüssiger Brennstoff ist nicht gestattet
- Ausnahmen bilden Öllampen und Laternen.
- Jede Feuerstelle muss vorher vom Orga-Team genehmigt werden.
- Offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt sein, es muss jederzeit eine Feuerwache gestellt werden.
- Jeder Betreiber von Feuerstellen muss entsprechendes Löschmaterial bereitstellen.
- Das Orga-Team behält sich Kontrollen vor.
- Der Betrieb von Stromgeneratoren ist generell untersagt
- Hunde sind generell erlaubt, es herrscht jedoch durchgehende Leinenpflicht.
Ausschluss
- Personen, die sich nicht an das Gesamtbild der Veranstaltung halten
- Teilnehmer, die die Ordnung auf dem Gelände stören
- Ungebührliches Verhalten wie das Führen von Waffen unter Alkoholeinfluss oder Einfluss anderer Rauschmittel
- Teilnehmer, die sich nicht an die nächtlichen Ruhezeiten halten. Diese gelten von 24 Uhr bis 8 Uhr.
Haftung
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
- Jeder Verursacher haftet für seinen Schaden selbst.
Zusatz für Händler und Gastronomie
Alle allgemeinen Regularien gelten auch für Händler und Gastronomiebetriebe.
Teilnahme und Anmeldung
- Händler überweisen pauschal eine Standgebühr von 50€ auf folgendes Konto: Raiffeisenbank Rodenbach IBAN: DE77 5066 3699 0000 3298 78 BIC: GENODEF1RDB
- Erst mit dem Geldeingang gilt die Anmeldung als abgeschlossen.
- Ein Zehnt / Umsatzbeteiligung wird nicht verlangt.
Fahrzeuge und Verkehr
- Am Sonntag ist es den Gastronomieständen und Händler gestattet, ihre Stände bis 10 Uhr anzufahren und neu zu beschicken.
Standplatz/Sauberkeit
- Jeder Stand ist selbst für die Entsorgung seines Mülles verantwortlich.
- Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, ausreichend Müllbehälter bereit zu stellen.
Sicherheit
- Gastronomiestände mit Fritteuse müssen einen mit „F“ gekennzeichneten Feuerlöscher bereithalten.
- Das Orga-Team behält sich Kontrollen vor
- Strom wird nur den Gastronomieständen zur Verfügung gestellt.
- Es dürfen ausschließlich Spritzwasser geschützte (IP44) Leitungen verwendet werden.
- Jede Leitung muss VDE geprüft sein.
- Stromweitergabe durch Verlängerungen an andere Teilnehmer führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Rechtliches
- Alle Händler müssen eine Betriebshaftpflicht nachweisen.
- Die Anforderungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten
- Standbetreiber sind verpflichtet, sich an die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien zu halten.
- Der Verkauf von Waffen mit scharfen Klingen oder Spitzen sowie der Ausschank von Alkohol an Minderjährige ist untersagt.