Teilnahme

Sie möchten als Lagergruppe oder Händler bei uns auf dem Markt teilnehmen?

Schicken sie uns einfach eine Email an info@ritterlager-gondsroth.de mit ihren Daten und dem ausgefüllten Anmeldeformular und wir melden uns bei Ihnen.

Teilnahmeregularien

Allen Anweisungen des Orga-Teams ist unbedingt Folge zu leisten.

Teilnahme und Anmeldung

  • Eine Anmeldung erfolgt per Email.
  • Erst mit einer Bestätigung durch das Orga-Team gilt diese als sicher.
  • Jeder Teilnehmer entrichten einen kleinen Pauschalbetrag für Sanitäranlagen und Abfallentsorgung.
  • Diese ist im Vorfeld auf folgendes Konto zu überweisen: Raiffeisenbank Rodenbach IBAN: DE77 5066 3699 0000 3298 78 BIC: GENODEF1RDB.
  • Erst mit dem Geldeingang gilt die Anmeldung als abgeschlossen

Nichtteilnahme

  • Ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
  • Bei Nichterscheinen ohne Begründung wird eine Konventionalstrafe von 500€ fällig.
  • Ausnahme gelten für eine Nichtteilnahme auf Grund von höherer Gewalt, Krankheit oder Tod. Dies ist rechtzeitig beim Orga-Team zu melden.
  • Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf bereits geleistete Zahlungen.

Auf- und Abbau

  • Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Orga-Team.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
  • Der Aufbau findet am Freitag ab 10 Uhr statt.
  • Bis Samstag 9 Uhr muss dieser abgeschlossen sein.
  • Bei Anmeldung ist eine ungefähre Ankunftszeit anzugeben.
  • Der Abbau beginnt am Sonntag ab ungefähr 18 Uhr.
  • Der Abbau muss bis Montag 18 Uhr abgeschlossen sein.

Fahrzeuge und Verkehr

  • Fahrzeuge sind nur während des Aufbaus auf dem Gelände erlaubt.
  • Das Befahren der Wiese ist witterungsabhängig.
  • Nach dem Entladen sind die Fahrzeuge unverzüglich auf von uns zugewiesene Parkplätze zu stellen.
  • Ein von uns ausgegebener Parkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Erscheinungsbild

  • Alle Teilnehmer müssen ihr äußeres Erscheinungsbild der Veranstaltung anpassen.
  • Es sind nur mittelalterliche Zelte und Einrichtungsgegenstände erlaubt.

Lagerstätten/Standplatz/Sauberkeit

  • Im Bereich um das Lager / Stand ist auf Sauberkeit zu achten.
  • Jedes Lager ist selbst für die Entsorgung des Mülls zuständig.
  • Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer die Toilettenanlagen sauber hinterlässt.
  • Toilettenpapier und Hygieneartikel sind selbst zu organisieren.
  • Lagerbeleuchtung hat ohne Strom zu erfolgen.
  • Lager bekommen generell keinen Strom zur Verfügung gestellt.
  • Ausnahmen bei lebenswichtigen Geräten können beim Orga-Team angemeldet werden.

Sicherheit

  • Die gekennzeichneten Rettungswege sind jederzeit frei zu halten.
  • Dort abgestellte Fahrzeuge oder Equipment wird umgehend kostenpflichtig entfernt.
  • Lagerfeuer ist nur in Feuerschalen oder geeigneten Gefäßen gestattet.
  • Flüssiger Brennstoff ist nicht gestattet
  • Ausnahmen bilden Öllampen und Laternen.
  • Jede Feuerstelle muss vorher vom Orga-Team genehmigt werden.
  • Offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt sein, es muss jederzeit eine Feuerwache gestellt werden.
  • Jeder Betreiber von Feuerstellen muss entsprechendes Löschmaterial bereitstellen.
  • Das Orga-Team behält sich Kontrollen vor.
  • Der Betrieb von Stromgeneratoren ist generell untersagt
  • Hunde sind generell erlaubt, es herrscht jedoch durchgehende Leinenpflicht.

Ausschluss

  • Personen, die sich nicht an das Gesamtbild der Veranstaltung halten
  • Teilnehmer, die die Ordnung auf dem Gelände stören
  • Ungebührliches Verhalten wie das Führen von Waffen unter Alkoholeinfluss oder Einfluss anderer Rauschmittel
  • Teilnehmer, die sich nicht an die nächtlichen Ruhezeiten halten. Diese gelten von 24 Uhr bis 8 Uhr.

Haftung

  • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
  • Jeder Verursacher haftet für seinen Schaden selbst.

Zusatz für Händler und Gastronomie

Alle allgemeinen Regularien gelten auch für Händler und Gastronomiebetriebe.

Teilnahme und Anmeldung

  • Händler überweisen pauschal eine Standgebühr von 50€ auf folgendes Konto: Raiffeisenbank Rodenbach IBAN: DE77 5066 3699 0000 3298 78 BIC: GENODEF1RDB
  • Erst mit dem Geldeingang gilt die Anmeldung als abgeschlossen.
  • Ein Zehnt / Umsatzbeteiligung wird nicht verlangt.

Fahrzeuge und Verkehr

  • Am Sonntag ist es den Gastronomieständen und Händler gestattet, ihre Stände bis 10 Uhr anzufahren und neu zu beschicken.

Standplatz/Sauberkeit

  • Jeder Stand ist selbst für die Entsorgung seines Mülles verantwortlich.
  • Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, ausreichend Müllbehälter bereit zu stellen.

Sicherheit

  • Gastronomiestände mit Fritteuse müssen einen mit „F“ gekennzeichneten Feuerlöscher bereithalten.
  • Das Orga-Team behält sich Kontrollen vor
  • Strom wird nur den Gastronomieständen zur Verfügung gestellt.
  • Es dürfen ausschließlich Spritzwasser geschützte (IP44) Leitungen verwendet werden.
  • Jede Leitung muss VDE geprüft sein.
  • Stromweitergabe durch Verlängerungen an andere Teilnehmer führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

Rechtliches

  • Alle Händler müssen eine Betriebshaftpflicht nachweisen.
  • Die Anforderungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten
  • Standbetreiber sind verpflichtet, sich an die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien zu halten.
  • Der Verkauf von Waffen mit scharfen Klingen oder Spitzen sowie der Ausschank von Alkohol an Minderjährige ist untersagt.